BAF e.V. - Beratung und Aufklärung bei Führerscheinproblemen  
     

BAF e.V. - Beratung und Aufklärung bei Führerscheinproblemen

[Pressemeldungen von BAF e.V. zum Thema]

Offener Brief an Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vom 19. April 2006:

 

***Kopie an Chefredaktion der ADAC Motorwelt, Herrn Michael Ramstetter
 
ADAC-Motorwelt 4/ April 2006
 
Ihr Interview "Herr Verkehrsminister, wie geht es mit der EÜ-Führerscheinregelung weiter?"
 
 
Sehr geehrter Herr Minister,
 
mit Entsetzen habe ich o.g. Interview mit Ihnen in Hinblick auf die Passage "im Ausland erschlichene Führerscheine"  in der aktuellen ADAC-Motorwelt 04/2005 gelesen.
 
Die von Ihnen in der "Motorwelt" dargestellte Sichtweise entspricht nicht der praktizierten Verfahrensweise in Deutschland! Dieser Artikel leistet deshalb m. E. auf dramatische Weise "EU-Führerschein-Abzockern" Vorschub und wiegt "EU-Führerschein-Erschleicher" in völlig falscher Sicherheit. Besonders bedauerlich ist für mich die Tatsache, dass ein derart verwirrender Sachverhalt gerade in einer Fachzeitschrift wie der ADAC-Motorwelt veröffentlicht wird. Auf der anderen Seite beobachte ich seit einigen Jahren, dass in der ADAC Motorwelt die verwaltungsrechtliche Seite bei Verkehrsdelikten so gut wie nie, sei es warnend, aber auch aufklärend für die ca. 15 Millionen Mitglieder (...und weitaus mehr Leser !) benannt wird. Tatsache ist, dass bei uns in Deutschland verwaltungsrechtliche Schritte nach einem Verkehrsdelikt sehr oft weitreichender für den Betroffenen sind als Bußgeld- oder Strafverfolgung. So auch im Falle des aktuellen Interviews mit Ihnen, sehr geehrter Herr Minister. 
 
Fatal: Seit Erscheinen dieses Artikels haben sich bei unserem Verein bereits ca. 30 Interessenten gemeldet, die wir mit Engelszungen davon abhalten, sich einen ausländischen EU-Führerschein zu erschleichen. Die Interessenten berufen sich momentan ausnahmslos auf das Interview mit Ihnen. Zusätzlich haben einige dieser Interessen mitgeteilt, dass EU-Führerschein-Vermittler diesen Artikel für Werbezwecke mißbrauchen: "Lesen Sie die neue ADAC-Motorwelt, da bestätigt sogar unser Verkehrsminister, dass die Polizei Ihnen nichts anhaben kann..."!
 
Hier die entsprechende Passage, in der Sie wie folgt zitiert werden:
"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom April 2004 müssen im Ausland erschlichene Führerscheine anerkannt werden. Dadurch sind der Polizei weit gehend die Hände gebunden. Selbst wenn bei einer Kontrolle auffällt, dass dem Fahrer in Deutschland wegen einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen worden ist, muss zunächst die ausländische Behörde um Entzug der Fahrerlaubnis ersucht werden. Das ist für mich inakzeptabel, weil es die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen erheblich beeinträchtigt. Bei uns sind vermutlich mehrere tausend Autofahrer mit Alkoholproblemen unterwegs, die die Polizei im Moment nicht aus dem Verkehr ziehen kann"
 
Dazu möchte ich anmerken:
 
Die Polizei in Verbindung mit den Fahrerlaubnisbehörden können solche EU-Führerscheininhaber sehr wohl in Deutschland aus dem Verkehr ziehen!
 
Ohnehin darf man grundsätzlich mit keinem Führerschein der Welt während einer gerichtlichen Fahrerlaubnissperre ein KFZ führen. (Auch das wurde im Interview mit Ihnen leider nicht erwähnt).
 
Nach Ende der Fahrerlaubnissperre ist seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom April 2004 ist nachfolgende Vorgehensweise gängige Praxis in Deutschland:
(u.a. bestätigt durch folgende, vorwiegend verwaltungsrechtlichen Urteile), Fundstelle: http://fahrerlaubnisrecht.de/
 

VG Stuttgart vom 19.01.2006 (10 K 3261/05)
VG Mainz vom 01.02.2006 (3 L 24 / 06)   
VG Braunschweig vom 30.01.2006 (6 B 11/06)  

OVG Koblenz vom 30.01.2006 (10 B 10013/06)

VGH Kassel vom 25.01.2006 (2 TG 2768/05)
VGH Kassel vom 16.12.2005 (2 TG 2511/05)

OVG Münster vom 09.11.2005 (16 B 544/05)
VGH Mannheim vom 07.11.2005 (10 S 1057 / 05)

OVG Lüneburg vom 11.10.2005 (12 ME 288 / 05)
VG Dresden vom 08.02.2006 (14 K 2230 / 05)
 
 
Fällt also jemand mit Wohnsitz in Deutschland mit einem ausländischen EU-Führerschein in einer Polizeikontrolle auf, erfolgt nahezu prinzipiell eine Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Wenn eine noch verwertbare Ungeeignetheit zum Führen von KFZ in Deutschland besteht (u.a. wegen nicht erbrachter oder negativer medizinisch-psychologischer-Untersuchung - MPU) wird die Behörde den Inhaber des ausländischen EU-Führerscheins auffordern, eine positive MPU beizubringen. Gleichzeitig tritt in aller Regel die deutsche Fahrerlaubnisbehörde mit der ausländischen Behörde in Kontakt mit der Bitte, die Fahrerlaubnis zu entziehen.
 
Das Verfahren hinsichtlich der Bitte um Rücknahme führt allerdings in der Regel zu keiner Maßnahme im Ausstellungsstaat. Die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes belegen dies deutlich.
 
Trotzdem: So hat also der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Schnitt ca. 1.000 bis 2.000 Euro umsonst ausgegeben, da er wieder bei der "Stunde Null = MPU" anfängt,  um in Deutschland nach der Entziehung der ausländischen Fahrerlaubnis wieder legal ein KFZ in Deutschland führen zu dürfen.
 
Wird die in Deutschland geforderte MPU nicht oder negativ beigebracht, erfolgt umgehend die Entziehung der Fahrerlaubnis, zumindest in Deutschland.
 
Stellt die Polizei bei einer Kontrolle durch Flensburg-Abruf diese Tatsache fest, kann sie den Fahrer sofort aus dem Verkehr ziehen, zusätzlich hat sich der Fahrer der Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu verantworten.
 
Sehr wichtig wäre es meines Erachtens auch gewesen, dass Sie in Ihrem Interview warnend darauf hingewiesen hätten, dass "EU-Führerscheine innerhalb 3 Tagen ohne Anreise" (eine beliebte Kleinanzeige) von vornherein ungültig, da gefälscht sind.
 
In einem solchen Fall hat sich der KFZ-Führer nicht nur durch  "Fahren ohne Fahrerlaubnis" sondern auch durch "Beschaffung von gefälschten amtlichen Dokumenten" zu verantworten.
 
Unser gemeinnütziger Verein, der sich ebenso wie Ihr Ministerium um die Verkehrssicherheit in Deutschland bemüht, begrüßt o.g. Vorgehensweise der deutschen Fahrerlaubnisbehörden sehr!
 
Ich würde Sie und die ADAC Motorwelt deshalb sehr herzlich bitten, in einer der nächsten Ausgaben entsprechende Korrekturen vorzunehmen, nicht zuletzt deshalb, weil die ADAC-Motorwelt eine der meistzitierten Zeitschriften Deutschland ist. Dadurch ist leider mit einer großen Verbreitung der nicht korrekt dargestellten "EU-Führerschein-Situation" zu rechnen. Vor allem wäre einmal ausführlich der verwaltungsrechtliche Teil darzustellen, da dieser im Moment den entscheidenden Anteil am Gesamtverfahren hat.
 
Übrigens ist eine ähnliche (teilweise falsche) Meldung ebenso auf Ihrer Homepage unter
 
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Liebs
Vorsitzende BAF  - Beratung und Aufklärung bei Führerscheinproblemen - gemeinnütziger e.V.
Am Zwiesel 3
82436 Eglfing

 

 

Pressemeldung "Problem Promillegrenzen - oder: "Warum gibt es Tachometer?"

Der als gemeinnützig anerkannte BAF (Beratung und Aufklärung bei Führerscheinproblemen) e.V. will nicht nur Kraftfahrern helfen, die ihren Führerschein verloren haben, sondern auch dazu beitragen, dass möglichst wenig Kraftfahrer diesen überhaupt verlieren.

Wir möchten deshalb Autofahrer über folgende Problematik aufklären: Neben der mittlerweile bekannten 0,5-Promille-Grenze (§ 24a STVG), deren Verletzung auch ohne Fahrfehler oder Unfall mit mindestens 250 Euro, 4 Punkten in Flensburg und 1 bis 3 Monaten Fahrverbot geahndet wird, gibt es in Deutschland drei weitere Promillegrenzen, über die sich Kraftfahrer im Klaren sein sollten:

- Ab 0,3 Promille mit Fahrfehler oder Unfall: Straftat mit mindestens 6 Monaten Fahrerlaubnisentzug

- Ab 0,5 bis 1,09 Promille - Ab 1,1 Promille - auch ohne Fahrfehler oder Unfall: Straftat mit mindestens 6 Monate Entzug der Fahrerlaubnis

- Ab 1,6 Promille oder bei wiederholter Promillefahrt innerhalb 10 Jahren wird als Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zwingend ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU / "Idiotentest") gefordert.

Angesichts solch differenzierter Regelungen tut Aufklärung Not! Namhafte Verkehrssicherheitorganisationen und Autoclubs warnen uns Autofahrer teilweise mit gutgemeinten Parolen wie "Wer mit 1,6 Promille ins Bett geht, hat nach 8 Stunden Schlaf immer noch 0,8 Promille im Blut".
Ebenso wurden wir rechtzeitig vor den diesjährigen Sommerferien gewarnt, dass jetzt auch in Italien die 0,5 Promillegrenze gilt... Doch was soll ein Autofahrer mit solchen Meldungen anfangen? Wer weiß schon, mit wieviel Promille er oder sie nach einer Feier ins Bett geht? Wie soll er realistisch einschätzen, wann er z.B. auf 0,5 Promille ist? Genau dies wird aber von Kraftfahrern im Bereich der geltenden Promillegrenzen gefordert!

Für die Klärung dieser Fragen wiederum kursieren Faustregeln, die genauer betrachtet auch nicht viel hergeben. Was für einen 90-kg-Mann gilt, kann nicht gleichzeitig für eine Frau mit 50 kg Körpergewicht gelten. Und das eigene Gefühl täuscht öfter, als es realistisch Auskunft geben könnte. Kaum ein Kraftfahrer hat eine Vorstellung davon, wie lange man z.B. nach dem Konsum von Alkohol braucht, um ohne Risiko für sich und andere (und auch und gerade für den oft existentiell wichtigen Führerschein) wieder fahren zu können.

Folge: Jedes Jahr büßen mehr Kraftfahrer als nötig vorübergehend ihre Fahrerlaubnis ein. Pro Jahr sind immer wieder ca. 1.400 Tote durch Alkohol am Steuer zu beklagen. Da wäre gleich 0,0 Promille sicher die beste Lösung. Doch wie lange es dauert, bis man schon nach dem Konsum von ein, zwei Glas wieder nüchtern ist, auch das wissen die wenigsten.

Hilfreicher als indirekte "Promille-Ermahnungen" ohne eigentlichen Informationsgehalt sind konkrete Antworten auf Fragen, die Autofahrer nach dem Konsum alkoholischer Getränke beschäftigen wie z.B. "Wie lange sollte ich mein Auto stehen lassen, wenn ich z.B. drei Bier und drei Schnaps getrunken habe?"

Deshalb unterstützt unser gemeinnützig anerkannter Führerschein-Hilfsverein eine von Verkehrspsychologen neu entwickelte "Parkscheibe" für Männer (65 -100 kg) und Frauen (45 - 80 kg), die einem Alkoholkonsumenten klar und deutlich aufzeigt, wie lange er sein Auto nach dem Genuß stehen lassen sollte. Warum haben unsere Autos Tachometer? Würde man einem Autofahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Monat Fahrverbot auferlegen und er hätte keinen Tachometer im Auto, würden Verkehrsrechtsanwälte und Autoclubs empört reagieren: "Wie soll denn der Autofahrer ohne Tacho wissen, welche Geschwindigkeit er fährt?"

Promille-Aufklärung hingegen wird als überflüssig, ja teilweise sogar als gefährlich angesehen. Wir denken anders: Grenzen kennen ist besser als vor unbekannten Grenzen warnen! Aufklärung über Verbote ist besser als Verbote ohne Aufklärung!

Tel.: BAF e.V. 

Tel.: 08847- 69 79 89-1

- Rufen Sie uns gerne an bzw. hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf Band - wir rufen Sie gerne zurück!
Um Ihnen ganz persönlich weiterhelfen zu können ist es sehr wichtig, in einem ersten Telefongespräch einige Einzelheiten abzuklären.

Zum Beispiel: Wann ist die MPU oder hat schon eine (negative) MPU stattgefunden?  Wann endet die gerichtliche Führerschein-Sperrfrist? Was ist vorgefallen (Alkoholfahrt - wie viele Promille)? Fahrt unter Drogen? Zu viele Punkte in Flensburg etc.?

Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit unserem Verein aufzunehmen, wir sind als MPU-Ansprechpartner freiwillig schweigepflichtig.

Weitere Informationen auch unter... www.parken-statt-blechen.de

  
 
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