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[Pressemeldungen von BAF e.V. zum
Thema]
Offener
Brief an Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vom 19.
April 2006:
***Kopie an
Chefredaktion der ADAC Motorwelt, Herrn Michael Ramstetter
ADAC-Motorwelt
4/ April 2006
Ihr
Interview "Herr Verkehrsminister, wie geht es mit der
EÜ-Führerscheinregelung weiter?"
Sehr geehrter Herr
Minister,
mit Entsetzen habe
ich o.g. Interview mit Ihnen in Hinblick auf die Passage "im
Ausland erschlichene Führerscheine" in
der aktuellen ADAC-Motorwelt 04/2005 gelesen.
Die von Ihnen in der
"Motorwelt" dargestellte
Sichtweise entspricht nicht der praktizierten
Verfahrensweise in Deutschland! Dieser Artikel leistet
deshalb m. E. auf dramatische Weise "EU-Führerschein-Abzockern"
Vorschub und wiegt "EU-Führerschein-Erschleicher"
in völlig falscher Sicherheit. Besonders
bedauerlich ist für mich die Tatsache, dass ein derart
verwirrender Sachverhalt gerade in einer Fachzeitschrift
wie der ADAC-Motorwelt veröffentlicht wird. Auf der
anderen Seite beobachte ich seit einigen Jahren, dass in
der ADAC Motorwelt die verwaltungsrechtliche Seite bei
Verkehrsdelikten so gut wie nie, sei es warnend, aber auch
aufklärend für die ca. 15 Millionen Mitglieder (...und
weitaus mehr Leser !) benannt wird. Tatsache ist,
dass bei uns in Deutschland verwaltungsrechtliche Schritte
nach einem Verkehrsdelikt sehr oft weitreichender für den
Betroffenen sind als Bußgeld- oder Strafverfolgung. So
auch im Falle des aktuellen Interviews mit Ihnen, sehr
geehrter Herr Minister.
Fatal:
Seit Erscheinen dieses Artikels haben sich bei unserem
Verein bereits ca. 30 Interessenten gemeldet, die wir mit
Engelszungen davon abhalten, sich einen ausländischen
EU-Führerschein zu erschleichen. Die Interessenten
berufen sich momentan ausnahmslos auf das Interview mit
Ihnen. Zusätzlich haben einige dieser Interessen
mitgeteilt, dass EU-Führerschein-Vermittler diesen
Artikel für Werbezwecke mißbrauchen: "Lesen Sie die
neue ADAC-Motorwelt, da bestätigt sogar unser
Verkehrsminister, dass die Polizei Ihnen nichts anhaben
kann..."!
Hier die entsprechende
Passage, in der Sie wie folgt zitiert werden:
"Nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshof vom April 2004 müssen im
Ausland erschlichene Führerscheine anerkannt werden.
Dadurch sind der Polizei weit gehend die Hände gebunden.
Selbst wenn bei einer Kontrolle auffällt, dass dem
Fahrer in Deutschland wegen einer Alkoholfahrt der Führerschein
entzogen worden ist, muss zunächst die ausländische Behörde
um Entzug der Fahrerlaubnis ersucht werden. Das ist für
mich inakzeptabel, weil es die Verkehrssicherheit auf
deutschen Straßen erheblich beeinträchtigt. Bei uns sind
vermutlich mehrere tausend Autofahrer mit Alkoholproblemen
unterwegs, die die Polizei im Moment nicht aus dem
Verkehr ziehen kann"
Dazu möchte ich
anmerken:
Die Polizei in
Verbindung mit den Fahrerlaubnisbehörden können
solche EU-Führerscheininhaber sehr wohl in Deutschland
aus dem Verkehr ziehen!
Ohnehin darf man grundsätzlich mit
keinem Führerschein der Welt während einer
gerichtlichen Fahrerlaubnissperre ein KFZ führen. (Auch
das wurde im Interview mit Ihnen leider nicht erwähnt).
Nach Ende der
Fahrerlaubnissperre ist seit dem Urteil des Europäischen
Gerichtshof vom April 2004 ist nachfolgende Vorgehensweise
gängige Praxis in Deutschland:
VG
Stuttgart vom 19.01.2006 (10 K 3261/05)
VG Mainz vom 01.02.2006 (3 L 24 / 06)
VG Braunschweig vom 30.01.2006 (6 B 11/06)
OVG
Koblenz vom 30.01.2006 (10 B 10013/06)
VGH
Kassel vom 25.01.2006 (2 TG 2768/05)
VGH Kassel vom 16.12.2005 (2 TG 2511/05)
OVG
Münster vom 09.11.2005 (16 B 544/05)
VGH Mannheim vom 07.11.2005 (10 S 1057 / 05)
OVG
Lüneburg vom 11.10.2005 (12 ME 288 / 05)
VG Dresden vom 08.02.2006 (14 K 2230 / 05)
Fällt
also jemand mit Wohnsitz in Deutschland mit einem ausländischen
EU-Führerschein in einer Polizeikontrolle auf,
erfolgt nahezu prinzipiell eine Meldung an die zuständige
Fahrerlaubnisbehörde. Wenn eine noch verwertbare
Ungeeignetheit zum Führen von KFZ in Deutschland besteht
(u.a. wegen nicht erbrachter oder negativer
medizinisch-psychologischer-Untersuchung - MPU) wird die
Behörde den Inhaber des ausländischen EU-Führerscheins auffordern,
eine positive MPU beizubringen. Gleichzeitig tritt in
aller Regel die deutsche Fahrerlaubnisbehörde mit der
ausländischen Behörde in Kontakt mit der Bitte, die
Fahrerlaubnis zu entziehen.
Das
Verfahren hinsichtlich der Bitte um Rücknahme führt
allerdings in der Regel zu keiner Maßnahme im
Ausstellungsstaat. Die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes
belegen dies deutlich.
Trotzdem:
So hat also der Inhaber einer ausländischen
EU-Fahrerlaubnis im Schnitt ca. 1.000 bis 2.000 Euro
umsonst ausgegeben, da er wieder bei der "Stunde Null
= MPU" anfängt, um in Deutschland
nach der Entziehung der ausländischen Fahrerlaubnis
wieder legal ein KFZ in Deutschland führen zu dürfen.
Wird
die in Deutschland geforderte MPU nicht oder negativ
beigebracht, erfolgt umgehend die Entziehung der
Fahrerlaubnis, zumindest in Deutschland.
Stellt
die Polizei bei einer Kontrolle durch Flensburg-Abruf
diese Tatsache fest, kann sie den Fahrer sofort
aus dem Verkehr ziehen, zusätzlich hat sich der Fahrer
der Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu
verantworten.
Sehr
wichtig wäre es meines Erachtens auch gewesen, dass Sie
in Ihrem Interview warnend darauf hingewiesen hätten,
dass "EU-Führerscheine innerhalb 3 Tagen ohne
Anreise" (eine beliebte Kleinanzeige) von vornherein
ungültig, da gefälscht sind.
In
einem solchen Fall hat sich der KFZ-Führer nicht nur
durch "Fahren ohne Fahrerlaubnis" sondern
auch durch "Beschaffung von gefälschten
amtlichen Dokumenten" zu verantworten.
Unser
gemeinnütziger Verein, der sich ebenso wie Ihr
Ministerium um die Verkehrssicherheit in Deutschland bemüht,
begrüßt o.g. Vorgehensweise der deutschen
Fahrerlaubnisbehörden sehr!
Ich
würde Sie und die ADAC Motorwelt deshalb sehr herzlich
bitten, in einer der nächsten Ausgaben entsprechende
Korrekturen vorzunehmen, nicht zuletzt deshalb, weil die
ADAC-Motorwelt eine der meistzitierten Zeitschriften
Deutschland ist. Dadurch ist leider mit
einer großen Verbreitung der nicht
korrekt dargestellten "EU-Führerschein-Situation" zu
rechnen. Vor allem wäre einmal ausführlich
der verwaltungsrechtliche Teil darzustellen, da dieser im
Moment den entscheidenden Anteil am Gesamtverfahren
hat.
Übrigens
ist eine ähnliche (teilweise falsche) Meldung ebenso auf
Ihrer Homepage unter
Mit
freundlichen Grüßen
Carmen Liebs
Vorsitzende BAF - Beratung und Aufklärung bei Führerscheinproblemen
- gemeinnütziger e.V.
Am Zwiesel 3
82436 Eglfing
Pressemeldung "Problem Promillegrenzen -
oder: "Warum gibt es Tachometer?"
Der als gemeinnützig anerkannte BAF (Beratung
und Aufklärung bei Führerscheinproblemen) e.V.
will nicht nur Kraftfahrern helfen, die ihren Führerschein
verloren haben, sondern auch dazu beitragen, dass
möglichst wenig Kraftfahrer diesen überhaupt
verlieren.
Wir möchten deshalb Autofahrer über
folgende Problematik aufklären: Neben der
mittlerweile bekannten 0,5-Promille-Grenze (§ 24a
STVG), deren Verletzung auch ohne Fahrfehler oder
Unfall mit mindestens 250 Euro, 4 Punkten in
Flensburg und 1 bis 3 Monaten Fahrverbot geahndet
wird, gibt es in Deutschland drei weitere
Promillegrenzen, über die sich Kraftfahrer im
Klaren sein sollten:
- Ab 0,3 Promille mit Fahrfehler oder
Unfall: Straftat mit mindestens 6 Monaten
Fahrerlaubnisentzug
- Ab 0,5 bis 1,09 Promille - Ab 1,1
Promille - auch ohne Fahrfehler oder Unfall:
Straftat mit mindestens 6 Monate Entzug der
Fahrerlaubnis
- Ab 1,6 Promille oder bei wiederholter
Promillefahrt innerhalb 10 Jahren wird
als Voraussetzung für die Neuerteilung der
Fahrerlaubnis zwingend ein positives
medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU /
"Idiotentest") gefordert.
Angesichts solch differenzierter Regelungen
tut Aufklärung Not! Namhafte
Verkehrssicherheitorganisationen und Autoclubs
warnen uns Autofahrer teilweise mit gutgemeinten
Parolen wie "Wer mit 1,6 Promille ins Bett
geht, hat nach 8 Stunden Schlaf immer noch 0,8
Promille im Blut".
Ebenso wurden wir rechtzeitig vor den diesjährigen
Sommerferien gewarnt, dass jetzt auch in Italien
die 0,5 Promillegrenze gilt... Doch was soll ein
Autofahrer mit solchen Meldungen anfangen? Wer
weiß schon, mit wieviel Promille er oder sie
nach einer Feier ins Bett geht? Wie soll er
realistisch einschätzen, wann er z.B. auf 0,5
Promille ist? Genau dies wird aber von
Kraftfahrern im Bereich der geltenden
Promillegrenzen gefordert!
Für die Klärung dieser Fragen wiederum
kursieren Faustregeln, die genauer betrachtet
auch nicht viel hergeben. Was für einen 90-kg-Mann
gilt, kann nicht gleichzeitig für eine Frau mit
50 kg Körpergewicht gelten. Und das eigene Gefühl
täuscht öfter, als es realistisch Auskunft
geben könnte. Kaum ein Kraftfahrer hat eine
Vorstellung davon, wie lange man z.B. nach dem
Konsum von Alkohol braucht, um ohne Risiko für
sich und andere (und auch und gerade für den oft
existentiell wichtigen Führerschein) wieder
fahren zu können.
Folge: Jedes Jahr büßen mehr
Kraftfahrer als nötig vorübergehend ihre
Fahrerlaubnis ein. Pro Jahr sind immer wieder ca.
1.400 Tote durch Alkohol am Steuer zu beklagen.
Da wäre gleich 0,0 Promille sicher die beste Lösung.
Doch wie lange es dauert, bis man schon nach dem
Konsum von ein, zwei Glas wieder nüchtern ist,
auch das wissen die wenigsten.
Hilfreicher als indirekte "Promille-Ermahnungen"
ohne eigentlichen Informationsgehalt sind
konkrete Antworten auf Fragen, die Autofahrer
nach dem Konsum alkoholischer Getränke beschäftigen
wie z.B. "Wie lange sollte ich mein Auto
stehen lassen, wenn ich z.B. drei Bier und drei
Schnaps getrunken habe?"
Deshalb unterstützt unser gemeinnützig
anerkannter Führerschein-Hilfsverein eine von
Verkehrspsychologen neu entwickelte "Parkscheibe"
für Männer (65 -100 kg) und Frauen (45 - 80 kg),
die einem Alkoholkonsumenten klar und deutlich
aufzeigt, wie lange er sein Auto nach dem Genuß
stehen lassen sollte. Warum haben unsere Autos
Tachometer? Würde man einem Autofahrer wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung einen Monat
Fahrverbot auferlegen und er hätte keinen
Tachometer im Auto, würden Verkehrsrechtsanwälte
und Autoclubs empört reagieren: "Wie soll
denn der Autofahrer ohne Tacho wissen, welche
Geschwindigkeit er fährt?"
Promille-Aufklärung hingegen wird als überflüssig,
ja teilweise sogar als gefährlich angesehen. Wir
denken anders: Grenzen kennen ist besser als vor
unbekannten Grenzen warnen! Aufklärung über
Verbote ist besser als Verbote ohne Aufklärung!
Tel.: BAF e.V.
Tel.: 08847- 69 79 89-1
- Rufen
Sie uns gerne an bzw. hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf
Band - wir rufen Sie gerne zurück!
Um Ihnen ganz persönlich
weiterhelfen zu können ist es sehr wichtig, in einem ersten
Telefongespräch einige Einzelheiten abzuklären.
Zum Beispiel: Wann ist die
MPU oder hat schon eine (negative) MPU stattgefunden?
Wann endet die gerichtliche Führerschein-Sperrfrist? Was ist
vorgefallen (Alkoholfahrt - wie viele Promille)? Fahrt unter
Drogen? Zu viele Punkte in Flensburg etc.?
Bitte scheuen Sie sich
nicht, Kontakt mit unserem Verein aufzunehmen, wir sind als
MPU-Ansprechpartner freiwillig schweigepflichtig.
Weitere Informationen auch unter... www.parken-statt-blechen.de
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